top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle mit Sarah Glathe genannten Verträge. Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen und Aufträge im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist Sarah Glathe. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen mir und meine Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir Diese schriftlich anerkannt haben.

 

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von Sarah Glathe hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, digitale Daten, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

3. Der Kunde bestätigt bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. 

 

4. Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen  ist der Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

5. Angebote von Sarah Glathe sind stets freibleibend und unverbindlich. Terminreservierungen sind erst 

nach Vertragsunterzeichnung und mit Zahlungseingang der vertraglich hinterlegten Anzahlung verbindlich . 

 

II. Urheberrecht

 

1. Sarah Glathe steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Die von Sarah Glathe hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

3. Überträgt  Sarah Glathe Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Sarah Glathe.

 

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich Abgedungen.

 

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Sarah Glathe sofern nichts anderes Vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sarah Glathe zum Schadensersatz.

 

7. Die Negative/Dateien verbleiben bei Sarah Glathe. Eine Herausgabe der Negative/Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar ans Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Sarah Glathe bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

3. Bei Buchungen von (Silber-)Hochzeiten und Fotoshootings ist eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars oder Pauschalpreises bei Buchung als Kaution zu errichten. Der Restbetrag wird vor Ausgabe der Bilddaten, Fotoabzüge etc. oder Download fällig. 

 

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

 

IV. Widerrufsbelehrung

 

1. Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu. das Widerrufsrecht besteht nach §312 g Abs. 2 Nr.9 BGB nicht für Verträge über die Buchung von Fototerminen bei Sarah Glathe, da die Leistungserbringung durch uns einen spezifischen Termin voraussetzt. Ebenso besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, wie z.B. Fotobücher, Leinwände und Kalender.

 

V. Ausfallhonorar

 

1. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sarah Glathe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Sarah Glathe, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sarah Glathe auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Sarah Glathe kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Sarah Glathe auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

2. Sollte die Auftragserteilung für Hochzeiten, Veranstaltungen oder anderen Fotoaufträgen vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 100€ zzgl Fahrtkosten – für Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc. fällig.

 

3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden von Sarah Glathe nicht ausgeführt, so steht ihr ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars oder Pauschalpreises zu.

 

 

VI. Sachmängelgewährleistung

 

1. Hat der Auftraggeber Sarah Glathe keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-techischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sarah Glathe behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

2. Mängel können von Sarah Glathe nur anerkannt werden, wenn sie sich auf Unvollkommenheiten der geleiferten Ware beziehen. Bei von Sarah Glathe zu vertretenden Mängeln an den gelieferten Waren ist Sarah Glathe zur Ersatzlieferung berechtigt. Kommt Sarah Glathe der berechtigten Aufforderung zur Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit nach oder Verweigert Sarah Glathe die Ersatzlieferung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde die Rückgängigmachung des Auftrages verlangen oder die Vergütung mindern.

 

VII. Haftung

 

1. Für die Verletzungen von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sarah Glathe für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Sarah Glathe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

2. Sarah Glathe haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

 

VIII. Aufbewahrung/Archivierung

 

1. Sarah Glathe verwahrt die Negative/Dateien sorgfältig. Sarah Glathe ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/Dateien nach zwei Jahren seit beendigung des Auftrages zu vernichten.

 

2. Die Aufbewahrung/Archivierung von ausgelieferten Bilddateien ist nicht Bestandteil des Auftrags.

 

3. Kommt es 2 Monate nach Erfüllung des Auftrags zu keiner Bildbestellung, ist Sarah Glathe berechtig, aber nicht verpflichtet, die von ihr aufbewahrten Dateien nach 2 Monaten zu vernichten.

 

4. Bei Reportage-Aufnahmen die z.B. bei Hochzeiten oder ähnlichen Veranstaltungen anfallen, erhält der Auftraggeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Auswahl trifft die Fotografin. die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdateien (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Bestandteil des Auftrags. 

 

IX. Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Sarah Glathe übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 

 

2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die Fotografin für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 5 Stunden dauern, ist die Fotografin zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

 

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist Sarah Glathe berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung gemieteter Räumlichkeiten die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

X. Leistungsstörung

 

1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sarah Glathe bestätigt worden sind.

Sarah Glathe haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

XI. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. 

Sarah Glathe verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

XII. Kontaktaufnahme

 

Bei der Kontaktaufnahme mit Sarah Glathe werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

 

XIII. Auskunft/Widerruf/Löschung

 

Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert werden. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. 

 

XIV. Schlussbestimmungen

 

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Sarah Glathe, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Sarah Glathe als Gerichtsstand vereinbart.

 

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

3. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform.

 

XV. Salvatorische Klausel

 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführte Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. 

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Juni 2019

bottom of page